satzung und Gebühren

Unsere Satzung

 Satzung des DENKWERK OST e.V.

 

 

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen DENKWERK OST e.V.
  2. Er hat seinen Sitz in LEUBSDORF, Kirchweg 11, 09573 Leubsdorf
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt ab Gründung des Vereins und endet am 12. des Eintragungsjahres.

 

2 Zweck

2.1 Der Verein bezweckt für Personen aller Altersklassen und jeden Geschlechts Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, die Allgemeinheit im Sinne einer lebendigen und nachhaltigen Demokratie unabhängig und überparteilich sowie interdisziplinär auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, insbesondere durch die Entwicklung und Implementierung von ausschließlich dem Gemeinwohl dienenden Projekten zur Förderung von

  • bürgerschaftlichem Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, durch Bildung von Arbeitsgruppen in den Orten mit dem Ziel des Informationsaustausches, der Organisation der Mitarbeit, der Teilnahme und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an Initiativen und Veranstaltungen der Gemeinde;
  • lokalen und regionalen Entwicklungskonzepten, sowie der Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit sowie der Kooperation mit der privaten Wirtschaft zur Verbesserung der Infrastruktur in den Gemeinden;
  • Wissenschaft und Forschung, mit dem Ziel der Förderung der städtebaulichen Entwicklung und der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel durch nachhaltiges Wohnen, Bewirtschaftung von Grün- und Gartenland, Abfallbeseitigung;
  • ideologiefreier Bildung und Erziehung durch Bildungsangebote im Bereich der Nachhaltigkeit und Gesundheit, Handwerk, Kunst und Musik;
  • Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung durch Aufbau von Lehrpfaden mit Informationen über den Ort und seine Einwohner sowie die Einrichtung von Führungen und Verteilung von Pflegeaufgaben im Ort einschließlich des Waldes;
  • Schutz von Ehe und Familie durch wohnortnahe familienfreundliche Erholungsangebote mit Kinderbetreuung und Elternangeboten;
  • Entwicklungszusammenarbeit mit anderen interessierten Gemeinden und deren Vertretungen / Bürgermeistern durch Einrichtung von Gruppen in einem Netzwerk, regelmäßigen Zusammenkünften zum substanziellen Austausch von Projekterfahrungen (positiv wie auch negativ);
  • Kunst und Kultur durch Aufbau und Ausbau des freien Zugangs zu Möglichkeiten, bildende und darstellende Kunst/ Musik zu erlernen und zu praktizieren sowie die Organisation von regelmäßigen Konzerten, Schauspiel und Ausstellungen;
  • Umwelt-, Landschaft- und Denkmalschutz durch Einbeziehung der Nachhaltigkeitsprüfungen in zu entwickelnde Projekte mit überregionaler Wirkung;
  • Jugend- und Altenhilfe durch Gründung von Arbeitsgruppen, die sichtbare und skalierbare Projekte in der Gemeinde/Kommune umsetzen;
  • öffentlichem Gesundheitswesen durch Konzipierung und Bau von Erholungszentren, die der Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit dienen und zugleich im Zusammenhang stehen mit Kunst, Kultur, Sport, Bildung, Gesundheitserziehung und Therapie und
  • des Sports sowie einer gesunden Lebensweise als Beitrag zur Gesunderhaltung, Freizeitgestaltung und der Verein vermittelt zudem die Grundlagen einer naturbezogenen Lebensweise und Ernährung. Der Verein fördert weiterhin alle sportlichen Betätigungen im Freizeitsportbereich, insbesondere die sportliche Betreuung, Erziehung und soziale Integration der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Die Förderung soll auch internationale Kooperationen auf kommunaler Ebene, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, beinhalten.

 

2.2 Dabei setzt sich der Verein folgende Ziele:

 

  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Gemeinden durch Vorstellung, Entwicklung und/oder Vermittlung von Projekten, die den Zusammenhalt und den Gemeinsinn der Bürger und damit der Gesellschaft stärken;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kommunen durch Entwicklung und Umsetzung partizipatorischer Projekte;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kommunen, Landkreisen, Landesdirektionen, sonstiger Verwaltungsebenen sowie der jeweiligen Landesregierung durch die Entwicklung und Anwendung neuer, integrativer, partizipativer und interdisziplinärer Kommunikationsformate. 
  • Der Verein versteht sich in seiner Projektentwicklung als prototypisch und stellt seine Projekte und Erfahrungen ausdrücklich zur Nachnutzung durch andere Akteure des demokratischen Gemeinwesens kostenfrei zur Verfügung.

 

2.3 Als Basis für die Zweckverwirklichung wird der Verein die folgenden Aufgaben erledigen und deren Resultate der Allgemeinheit zur Verfügung stellen:

  • Entwicklung eines „Manifestes”, das jedem Interessierten und/oder potentiellem Mitglied vorgelegt werden kann;
  • Entwicklung eines Internetformates, das Partizipation ermöglicht und Wissen und Erkenntnisse der Arbeit öffentlich zugänglich macht;
  • Entwicklung von Kommunikations- und Bildungsformaten, wie zum Beispiel Runde Tische, Akademie für die Fort- und Weiterbildung und Vernetzung von Bürgermeistern, Fortbildung im Bereich der unter§ 2 dieser Satzung genannten Förderzwecke und anderen, das Gemeinwohl fördernde, Formate;
  • Entwicklung und Planung von Veranstaltungen, die den Verein und seine Ziele unterstützen und öffentlich wahrnehmbar machen;
  • Entwicklung einer Zusammenarbeit und/oder Gründung eines Verlages, der den gesamten Weg (vom Gedanken zur realen Umsetzung) begleitet und positiv (unpolitisch) Öffentlichkeit schafft.

 

3. Gemeinnützigkeit

3.1 Der Verein ist parteiunabhängig. Er führt seine Tätigkeit in parteipolitischer, konfessionell­ weltanschaulicher und ethnischer Neutralität durch. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke”.

3.2 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, soweit sie nicht selbst als gemeinnütziger Verein anerkannt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

3.3 Die Mitglieder des Vorstands können, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, ihre Tätigkeit gegen eine angemessene Vergütung auf der Grundlage eines Dienstvertrages und/oder Aufwandsentschädigung, nach 3 Nr. 26 a EstG ausüben.

3.4 Der Verein betreibt aktiv den Im Kinder- und Jugendbereich bis zu 18 Jahren dürfen daher Personen tätig werden, die dem Vorstand ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Einsicht vorlegen. Jeweils 5 Jahre nach Ausstellung des Führungszeugnisses ist ein aktuelles Führungszeugnis zur Einsicht vorzulegen.

 

4. Vereinsorgane

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Kassenprüfer

Die Organmitglieder üben, sofern nicht anders bestimmt, ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

 

 5.  Mitgliedschaft

Der Verein hat

  1. ordentliche Mitglieder
  2. fördernde Mitglieder
  3. Ehrenmitglieder

Ordentliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, Kinder, Jugendliche, Erwachsene. Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die den Verein ideell und materiell unterstützen und nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen. Fördernde Mitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

Ehrenmitglieder können alle natürlichen Personen werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt auf Beschluss des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben die Rechte ordentlicher Mitglieder, sind jedoch von der Beitragszahlung befreit. Die Ausübung der Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich persönlich/eigenhändig und ist nicht übertragbar. Minderjährige können von ihren Eltern vertreten werden.

 

6.  Beiträge/Abgabenvergütung

Die zu erhebenden Beiträge, Gebühren und Abgaben werden in einer gesonderten Beitragsordnung durch den Vorstand festgelegt. Zur Erstattung/Vergütung von Aufwendungen und Tätigkeiten der Vorstands- und der Beiratsmitglieder beschließt der Vorstand eine gesonderte, transparente Vergütungsordnung.

7. Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden, mit dem Antrag werden zugleich die Satzung und Ordnungen des Vereins anerkannt. Über den schriftlichen Aufnahme-Antrag entscheidet der Vorstand abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe mitzuteilen.

 8. Ende der Mitgliedschaft

8.1 Die Mitgliedschaft endet durch Ablauf (Mitgliedschaft auf Zeit), Austritt, Tod oder Die Mitgliedschaft auf Zeit endet durch Zeitablauf automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Austritt eines Mitgliedes nach § 5 Nr. 1 ist nur zum Schluss eines Monats zulässig und ist dem Vorstand mit einer Frist von vier Wochen ab Eingang der Austrittserklärung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.

8.2 Ein Ausschluss ist durch Beschluss des Vorstandes möglich, wenn

ein Mitglied drei Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand ist und nach Aufforderung innerhalb einer bestimmten Frist seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt; das Verhalten des Mitglieds den Vereinsinteressen zuwiderläuft, zum Beispiel bei schwerer Schädigung des Zwecks oder des Ansehens des Vereines.

8.3 Mit dem Wirksamwerden des Ausscheidens erlöschen alle Rechte aus der Mitgliedschaft, insbesondere alle Ansprüche an das Vereinsvermögen.

 

9. Mitgliederversammlung

9.1 Mindestens einmal im Geschäftsjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Diese kann in Präsenz, Digital oder als Hybridveranstaltung erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Mitteilung oder per E-Mail des Vorstandes an die Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag von mindestens einem Viertel der Vereinsmitglieder durch den Vorstand einzuberufen.

Im Falle einer ordentlichen Einberufung der Mitgliederversammlung beträgt die Einberufungsfrist mindestens vier Wochen; im Falle einer außerordentlichen Einberufung mindestens zwei Wochen, es sei denn, die Umstände erfordern eine kürzere Ladungsfrist.

9.2 Anträge zur Mitgliederversammlung kann jedes Vereinsmitglied Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung eingebracht werden; die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder kann bei verspäteter Einbringung eines Antrags seine Behandlung gestatten.

9.3 Anträge auf Änderung der Satzung müssen zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung eingebracht werden. Die Mitgliederversammlung wählt einen Versammlungsleiter und einen Schriftführer und gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

9.4 Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

  • Neuwahl, Wiederwahl und Abberufung des Vorstandes;
  • Neuwahl, Wiederwahl und Abberufung einzelner Vorstandsmitglieder;
  • Wahl des Vorstandsvorsitzenden;
  • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes;
  • Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer;
  • Entlastung des Vorstands;
  • Abberufung und Neuwahl von Kassenprüfern;
  • Beschlussfassung über Anträge;
  • Satzungsänderungen;
  • Auflösung
  • 9.5Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Ausgenommen Beschlüsse zu Satzungsänderungen und Vereinsauflösung fasst sie ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden

    Mitglieder. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von mindestens Dreiviertel der anwesenden Mitglieder erforderlich. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für alle Mitglieder des Vereins verbindlich. Über die Mitgliederversammlung und insbesondere ihre Beschlüsse ist durch den gewählten Schriftführer ein Protokoll anzufertigen; das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.

    9.6 Einladungen, Anträge und sonstiger Schriftverkehr darf in elektronischer Form erfolgen, mit Ausnahme der Nutzung von

     

    10. Vorstand

    10.1 Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertretern, dem Geschäftsführer, PR & Kommunikationsverantwortlichem, Recht & Compliance Verantwortlichen und dem Schatzmeister. Dem Geschäftsführer kann zugleich die Vorstandsfunktion des Schatzmeisters übertragen

    10.2 Die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins wird an ein geeignetes Steuerbüro delegiert, das insoweit mit der Kassenprüfung beauftragt wird. Der Kassenprüfer ist kein

    10.3 Der Vorstand entscheidet über die Festsetzung der Beiträge, Gebühren und

    10.4 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt; er bleibt bis zur Abberufung, Wieder- oder Neuwahl im Amt. Der Vorsitzende kann jederzeit eine Vorstandssitzung Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens zwei Vorstandsmitglieder verlangen. Der Vorstand ist berechtigt, über einen Beirat des Vereins zu beschließen und Beiratsmitglieder in diesen zu berufen. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens drei seiner Mitglieder. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so übernimmt der Restvorstand dessen Aufgaben bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

    10.5 Der Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen auf Vorschlag beziehungsweise auf Verlangen von Behörden/Gerichten, sowie aus anderen, dringenden Gründen allein zu beschließen. Diese Beschlüsse sind den Mitgliedern bei der nächsten Mitgliederversammlung bekanntzuge Über die Vorstandssitzung und insbesondere ihre Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von mindestens zwei der anwesenden Vorstandsmitglieder zu unterschreiben.

     

    11. Vertretung

    Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied den Verein zu vertreten.

     

    12. Kassenprüfer

    Die Mitgliederversammlung wählt unter Verweis auf § 10 dieser Satzung einen Kassenprüfer (Steuerberater) und dessen Stellvertreter, die nicht dem Vorstand angehören sollen und nicht dem Verein angehören müssen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Ihre Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung im Rahmen seines Rechenschaftsberichtes über die Ergebnisse der Kassenprüfung. Unabhängig davon berichtet der Prüfer der Mitgliederversammlung das Ergebnis seiner Prüfung direkt. Dies kann persönlich oder per Vorlage eines beglaubigten Prüfberichtes erfolgen. Beanstandungen innerhalb des Geschäftsjahres sind sofort dem Vorstand zu berichten.

     

    13. Wahlen

    Alle in dieser Satzung genannten Wahlen werden öffentlich vorgenommen. Dies kann in Präsenz oder digital erfolgen. Jedes anwesende Vereinsmitglied kann verlangen, dass eine Wahl geheim vorgenommen wird. Als gewählt gilt derjenige, der die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält. Anträge auf Abwahl und Ersatzwahl vor Ablauf der Amtszeit können gestellt werden; die Mitgliederversammlung entscheidet dann, ob vor Ablauf der Amtszeit gewählt wird. Es ist die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

     

    14. Auflösung

    14.1 Die Auflösung des Vereins erfolgt auf einer Mitgliederversammlung, bei der zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sein und drei Viertel der anwesenden Mitglieder der Auflösung zustimmen müssen. Sollte die Anwesenheit von zwei Dritteln aller Mitglieder nicht erreicht werden, so ist eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, welche dann auch bei nicht erreichen der zwei Drittel Anwesenheit aller Mitglieder beschlussfähig i Dies ist bei der Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

    14.2 Die Liquidation wird vom Vorstand durchgeführt, sofern die Mitgliederversammlung nichts Abweichendes Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über die Verwertung des noch vorhandenen Vermögens. Das Restvermögen ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung mindestens einem gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 2 dieser Satzung zuzuführen.

     

     

     

    Gebührenordnung

    Unsere Gebührenordnung senden wir auf Anfrage gerne zu: kontakt@denkwerkost.de

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